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Das Bierige-Kulinarische-Zugfahrterlebnis

Bierzug Gleis 44 2027

Datum folgt · Start und Ziel Bahnhof Zell LU

Noch 123 von 123 Plätzen frei0% ausgebucht
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Erleben Sie eine spannende Fahrt mit dem Pendelzug Mirage von Zell nach Interlaken und Wabern BE. Regionale Bierspezialitäten geniessen und dazu mit passenden kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnt werden. Ein ganzer Tag voller Genuss – das «Schulreisli» für Erwachsene.

  • 17Bierspezialitäten
  • PendelzugMirage
  • Zell – Interlaken– Wabern BE – Zell
  • Ganzer TagZell, zirka 09.30 Uhr

Preise

Alles inklusive

Die Teilnehmerzahl ist auf 123 Personen beschränkt. Die Anmeldung ist definitiv, sobald der Betrag bezahlt ist.

2. Klasse CHF 165.– pro Person
1. Klasse CHF 185.– pro Person

Im Preis inbegriffen

  • Zugfahrt mit dem Pendelzug Mirage
  • 17 verschiedene Bierspezialitäten (je 1,5 dl)
  • Apéro-Häppchen
  • Mittagessen
  • Dessert
  • Käsespezialitäten
  • Lebkuchenherz
  • 1 persönliches Bierglas
  • Mineralwasser
AbfahrtZell, zirka 09.30 Uhr
RouteZell – Interlaken – Wabern BE – Zell
AnkunftZell, zirka 18.30 Uhr

Der genaue Zeitplan wird mit den Tickets zirka 14 Tage vor dem Anlass verschickt. Fragen? 079 343 48 24

Anmeldung

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Füllen Sie das Formular aus – Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail mit den Zahlungsangaben. Anmeldungen sind auch direkt im Laden möglich.

Noch 123 Plätze frei
Flyer (PDF)

Total: CHF 0.–

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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Bierzug Gleis 44

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der wein44zell gmbh (Veranstalter) und den Teilnehmern (Gast) des «BIERZUG Gleis 44».

1. Veranstalter

Der Veranstalter ist die wein44zell gmbh, Waldemar Bernet, St. Urbanstrasse 13, 6144 Zell LU.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, welche mindestens 18 Jahre alt sind.

Der Veranstalter hat das Recht, Fahrgästen bei Nichtbeachtung von Regeln und Anordnungen die Mitfahrt zu verweigern, im gegebenen Fall auch während der Fahrt bzw. bei einem geeigneten Zwischenhalt. Für daraus sich ergebende Folgen (Verspätungen, Personen- und Sachschäden etc.) wird der betroffene Gast vollumfänglich haftbar gemacht. Der Gast verliert in diesem Fall sein Transportrecht und hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz.

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf dieser Website oder direkt im Laden bei wein44zell, St. Urbanstrasse 13, 6144 Zell LU.

4. Bezahlung

Die Anmeldung ist erst gültig und definitiv, wenn der Gast den entsprechenden Betrag überwiesen oder im Laden bei wein44zell bezahlt hat.

5. Verbindlichkeit

Der Kauf eines oder mehrerer Tickets ist verbindlich. Es besteht kein Recht zur Rückgabe beziehungsweise Rückerstattung.

6. Tickets

Die Tickets werden zirka 14 Tage vor dem Anlass per Post zugestellt. Die Tickets sind unpersönlich und übertragbar.

7. Platzreservation

Der Veranstalter garantiert jedem Gast einen Sitzplatz mit Tischplatte. Der Zug ist grösstenteils in 4er-Abteilen angeordnet. Der Veranstalter ist bemüht, Platzierungswünsche und Gruppenplatzierungen zu berücksichtigen (bitte unter Bemerkungen im Anmeldeformular vermerken). Der Veranstalter bittet um Verständnis, falls nicht alle Wünsche erfüllt werden können.

8. Programm

Das detaillierte Programm mit Zeitplan wird zirka 14 Tage vor dem Anlass zusammen mit den Tickets zugestellt. Die zeitlichen Angaben können aufgrund bahntechnischer Gegebenheiten variieren. Programmänderungen bezüglich Angebot und Zielorten können sich in Ausnahmefällen ändern.

9. Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Gastes. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab.

10. Durchführung der Veranstaltung

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Sollte die Teilnehmerzahl unter 100 Personen liegen, wird die Veranstaltung nicht durchgeführt und die Ticketkosten werden zurückerstattet.

In aussergewöhnlichen Fällen (z. B. Personenunfall, Streckensperrung, bahntechnische Gegebenheiten etc.) ist der Veranstalter berechtigt oder gar verpflichtet, den Anlass abzubrechen. In einem solchen Fall besteht von Seiten des Gastes kein Anrecht auf Rückerstattung der Ticketkosten. Es besteht von Seiten des Veranstalters auch keine Verpflichtung auf den Rücktransport zum Startbahnhof. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter können nicht erhoben werden.

11. Bildmaterial

Der Veranstalter engagiert Fachleute, welche die Stimmung des Anlasses fotografieren und/oder filmen. Dieses Bildmaterial ist Eigentum des Veranstalters. Der Gast akzeptiert, dass das Bildmaterial von Seiten des Veranstalters verwendet und weitergegeben werden kann (Homepage, Facebook, Presse).

12. Gerichtsstand

Die Geschäftstätigkeit von wein44zell basiert ausschliesslich auf Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zell LU.

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